TECHNISCHE IMMOBILIENVERWALTUNG AUS HAMBURG
Die dezentrale technische Verwaltung von Immobilien fokussiert sich auf den Substanzerhalt und die Wirtschaftlichkeit. Ein kontinuierliches, qualitätsorientiertes Management zielt darauf ab, die Betriebs- und Instandhaltungskosten zu minimieren, wodurch die Vermietbarkeit Ihrer Immobilien gefördert und die Rendite gesichert sowie gesteigert wird.
MUC Immobilien bietet die technische Betreuung Ihrer Immobilie in sechs Leistungsbereichen an:
- Instandhaltungsmanagement
- Planungsleistungen
- Prozessoptimierung
- Dokumentation
- Energiemanagement
- Modernisierung/Sanierung
Diese Leistungsbereiche decken den gesamten technischen Handlungsbedarf ab und gewährleisten eine optimale Betreuung Ihrer Immobilie.
Profil des technischen Leistungsspektrums
Instandhaltungsmanagement
Die technischen Verwaltungstätigkeiten für die Instandhaltung und Instandsetzung umfassen:
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
- Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen, einschließlich der Auswahl geeigneter Fachfirmen und Rechnungsprüfung
- Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
- Vorausplanung und Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Hauptziele zur Bestandsoptimierung in Abstimmung mit dem Investor:
- Sicherung der Vermögenswerte der Immobilie
- Optimierung der Instandhaltungs- und Folgekosten
- Nachhaltige Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Immobilie
- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Immobilie
Maßnahmen zur Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit:
- Planung aller erforderlichen Maßnahmen
- Erstellung eines Plans für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Vorschläge für Instandhaltungs-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Durchführung von Ausschreibungen
- Kontinuierliche Budgetkontrolle
- Regelmäßige Überwachung des baulichen Zustands
- Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen
- Abschluss und Kündigung von Hausmeister- und Dienstleistungsverträgen
- Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht mindestens einmal pro Quartal
- Pflege des Kontakts zu Mietern in technischen Fragen
- Vergabe der laufenden Instandhaltungsarbeiten
- Überwachung der Leistungen von Handwerksfirmen
- Überwachung der Leistungen von Dienstleistern